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Kostenübernahme - was du wissen musst

Private Krankenkasse

Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist nicht gesetzlich festgelegt.
Ein Vertrag enthält - je nach Tarif - individuelle Leistungen, die zwischen Privatversicherten und der Krankenkasse vereinbart wurden. Viele private Krankenkassen übernehmen einen Teil der Ernährungsberatung.

 

Du weißt nicht, ob Deine private Krankenkasse einen Teil der Beratung erstattet?

Nehme ganz einfach über eine Hotline Kontakt mit deiner Krankenkasse auf, die für solche Fragen zur Verfügung steht. Ich empfehle dir bevor du eine Ernährungstherapie, -beratung startest, Kontakt mit deiner Krankenkasse aufzunehmen, Rücksprache zu halten und Klarheit zu schaffen.

Gesetzliche Krankenkasse

Die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen für eine Ernährungstherapie, -beratung ist gesetzlich geregelt. Nach §20 SGB V hast Du, als Versicherte/r die Möglichkeit, eine präventive Ernährungstherapie,
-beratung in Anspruch zu nehmen. Die qualifizierte Ernährungstherapie, ​-beratung sichert demnach präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen, um ernährungsbedingte Erkrankungen vorzubeugen.

Ernährungstherapie, ​-beratung darf nur von fachlich qualifizierten und von den Krankenkassen anerkannten Beratern nach § 20 SGB durchgeführt werden. Zu beachten ist, dass die Kostenübernahme der Ernährungstherapie, ​-beratung als Präventivmaßnahme nach § 20 SGB V nur eine "Kann-Leistung" der Krankenkassen ist. Bitte hab keine Scheu und informiere dich nochmals vorab bei deiner Krankenkassen über die Höhe eines Zuschusses.

Die zertifizierte Ernährungstherapie nach § 43 SGB V ergänzt die ärztliche Therapie bei ernährungsbedingten Erkrankungen und sichert den Ernährungszustand der Patientinnen und Patienten. In der Regel verlangen die Krankenkassen dann eine Notwendigkeitsbescheinigung/Überweisung – eine Art Rezept – von einem behandelnden Arzt und einen Kostenvoranschlag der Ernährungstherapeutin, -beraterin. Du kannst hierfür deinen Hausarzt, Diebetologen, Gastroenterologen oder ein Arzt Ihres Vertrauens kontaktieren, der dich behandelt. Spreche deinen Arzt beim nächsten Besuch auf eine Ernährungstherapie, ​-beratung an und lasse eine entsprechende Überweisung ausstellen. Die Beschussung der Krankenkasse varriert dann individuell.

 

Ich, als Diätassistentin, bin per se für beide Bereiche – Prävention (§ 20 SGB V) wie auch Therapie
(§ 43 SGB V) – qualifiziert. 

DOWNLOADS

Ernährungsprotokoll

Ärztliche Notwendigkeit

Kostenerstattung §43

Kostenerstattung §20

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